Berufsfachschule Wirtschaft

Die Berufsfachschule Wirtschaft ist eine zwei­jährige Vollzeitschule, die gleich eine doppelte Qualifikation vermittelt: Die Vertiefung der im Leben wichtigen Allge­meinbildung und eine kaufmännische Berufsgrundbildung. Sie führt zur Fachschulreife (Mittlere Reife).

Kommissarische Abteilungsleitung

Berufsfachschule Wirtschaft (Wirtschaftsschule)

Nina Sopaj

Tel. 07131 562495

nina.sopaj@gvss.de

Auskünfte und Beratung nach Vereinbarung

Wichtiges auf einen Blick

  • Aufnahmebedingungen
  • Probezeit
  • Auswahlverfahren
  • Abschlussprüfung 
  • Fächerübersicht 
  • Lernklima
  • Anmeldung 
Aufnahmebedingungen

Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs



Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs




Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte.



Abgangszeugnis nach Besuch der Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau M

oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs





Abgangszeugnis nach Besuch der Klasse 8 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs,

wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durch­schnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchs­tens einem dieser Fächer die Note „mangel­haft“ erteilt sein darf.



Das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G mit jeweils mindestens der Note „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik




Das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau M mit mindestens der Note 3,5 im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“.




Nachweis eines den Nummern 1, 2, 3, 4 oder 5 gleichwertigen Bildungsstands.

Probezeit

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen, kann die Schule jedoch auf seinen Wunsch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen.

Stellt die Klassenkonferenz zum Ende des ersten Schuljahres fest, dass der Schüler in die zweite Klasse versetzt werden könnte, entfällt die Verpflichtung, die Schule verlassen zu müssen.

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Erfüllen mehr Bewerber die Zulassungsvorausset­zungen, als Schüler aufgenommen werden kön­nen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die endgültige Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Schule nach Beendi­gung des Aufnahmeverfahrens.

Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht bearbeitet werden.

Abschlussprüfung 

Abschlussprüfung

Die Berufsfachschule Wirtschaft endet nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung.

Mittlerer Bildungsabschluss – Fachschulreife

Wer die Abschlussprüfung der Wirtschaftsschule bestanden hat, erhält das Zeugnis der Fachschul­reife, mit dem alle Berechtigungen verbunden sind, die auch mit anderen mittleren Bildungsab­schlüssen (wie z.B. dem Realschulabschluss) er­worben werden.

Möglichkeiten mit bestandener Fachschulreife

Das sind z.B.:

  • Eintritt in ein Berufskolleg (z.B. für die verschiedenen Ausbildungen der Assistenten bzw. nach einem Ausbildungsabschluss Besuch eines ein­jährigen Berufskollegs zur Erlangung der Fach­hochschulreife);
  • Eintritt in die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes;
  • Übergang in ein berufliches Gymnasium.

Nichtbestehen der Abschlussprüfung und freiwillige Wiederholung

Hiermit weisen wir sie auf folgende Regelung gemäß Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2BFS-VO)

Vom 23. November 2008

  • Download Hinweise zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung und freiwillige Wiederholung

Zur Versetzung § 9: Wiederholung, Entlassung

(3) Eine freiwillige vollständige oder teilweise Wiederholung des ersten Schuljahres ist nur ausnahmsweise in besonderen Härtefällen möglich. Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn ein Schüler durch besondere Umstände gehindert war, die von ihm im Schuljahr erwarteten Leistungen zu erbringen. Als besondere Umstände kommen insbesondere längere oder häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten oder besondere familiäre oder soziale Umstände, die geeignet sind, sich leistungsmindernd auszuwirken, in Betracht. (…).

(4) Die Wiederholung auch eines Teils des ersten Schuljahres gilt als Nichtversetzung.

Zur Abschlussprüfung: § 20 Wiederholung, Entlassung

(1) Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch des zweiten Schuljahres einmal wiederholen. (…).

(3) Für eine vollständige oder teilweise freiwillige Wiederholung des zweiten Schuljahres gilt § 9 Abs. 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass der schriftliche Antrag auf die Zulassung einer freiwilligen Wiederholung spätestens am Tag vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Schule eingegangen sein muss. Die freiwillige Wiederholung auch nur eines Teils des zweiten Schuljahres gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

(4) (…) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 muss die Berufsfachschule ebenfalls verlassen, wer durch ein gezielt auf das Nichtbestehen der Abschlussprüfung gerichtetes Verhalten das Bestehen der Prüfung vereitelt. Vor Beginn der Prüfung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen.


Fächerübersicht 
Lernklima

Arbeiten im Team:

Die Schüler erkennen, dass man zur besten Lösung nur durch Kooperation kommt.

Aller Anfang muss nicht schwer sein …

Zu Beginn des Schuljahres wird der erste Schultag für organisatorische Notwendigkeiten verwendet.

Danach folgen Einführungstage zur Stärkung der Klassengemeinschaft.

Kennenlerntage

In den ersten Tagen sind für die Schüler Schule, Mitschüler und Lehrer neu. Daher finden in der ersten Woche unsere Kennenlerntage statt. Hierbei setzen sich die neuen Klassen u. a. mit den in der Schule gültigen Verhaltensregeln auseinander. Sie üben Arbeitsweisen ein, die im Unterricht gefordert werden.

Vertrag zwischen Lehrern und Schülern

Ziel ist ein „Contracting“, bei dem die Schüler einen Verhaltenskodex selbst erarbeiten und mit den Lehrern besprechen. Schüler und Lehrer schließen einen Vertrag über die Verhaltensregeln in der Klasse.

Sporttag – Kooperation einüben

Zum Abschluss der Kennenlerntage findet ein Sporttag statt. Den Schülern werden verschiedene Aufgaben gestellt. Die Schüler erkennen, dass man zur besten Lösung nur durch Kooperation kommt.

Mit erlebnispädagogischen Spielen lernen sich die Schüler ungezwungen kennen.

Anmeldung 

Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Online-Bewerbung für das Schuljahr 2025/2026

1. Registrieren Sie sich vom

 

24. Januar bis 1. März 2025

 

in BewO online unter www.schule-in-bw.de/bewo.

2. Nach der Dateneingabe wählen Sie die Bewerbungsziele (Schulen und Bildungseinrichtungen) aus und ordnen diese nach Priorität. Der Bildungsgang, den Sie am liebsten besuchen würden, kommt an erster Stelle.

3. Nach Eingabe der Daten im Online-Formular senden Sie Ihre Bewerbung online und drucken den Aufnahmeantrag aus.

4. Geben Sie folgende Unterlagen im Sekretariat ab:

  • unterschriebener Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie
  • tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Begleitformular (Fächerwahl) für das Wirtschaftsgymnasium.


Falls Sie unterschiedliche Bewerbungsziele ausgewählt haben, müssen Sie Ihre Unterlagen eventuell noch an anderen Schule vorlegen. Diese Schule sind im Aufnahmeantrag gekennzeichnet.

Abgabefrist an allen Schulen:

1. März 2025.

Schulanschrift

Gustav-von-Schmoller-Schule

Frankfurter Straße 63

74072 Heilbronn

Telefon:  07131 56-2446

Email:  sekretariat@gvss.de


Aufnahmetag für das SJ 24/25

29.07.2025

(Die Schülerinnen und Schüler müssen persönlich (oder ein Vertreter, z.B. die Eltern) erscheinen.

BFW-Info Flyer hier zum Ausdrucken!

Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Schüleranmeldung online


Um Ihnen den Anmeldevorgang zu erleichtern, werden die Schüleranmeldungen im Onlineverfahren durchgeführt. Selbstverständlich ist uns der persönliche Kontakt nach wie vor sehr wichtig, Bei Fragen können Sie sich gerne persönlich an mich wenden:


nina.sopaj@gvss.de


Damit bei der Anmeldung einige Details besprochen werden können, sind während des Anmeldezeitraums Zeugnis und Lebenslauf in tabellarischer Form im Sekretariat abzugeben.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Onlineanmeldung starten:

Klicken Sie das Bild oder den Startbutton an.

Anmeldung in drei Schritten:

  1. Das Onlineformular hier starten.
  2. Das Onlineformular am PC ausfüllen und absenden
  3. Das Formular als Beleg ausdrucken (nur für Ihre Unterlagen)

Nach erfolgreicher Eingabe, erhalten sie eine automatische Anmeldebestätigung.

Wahlpflichtfach Übungsfirma

Die Übungsfirma, auch kurz „ÜFA“ genannt, ist eines unserer Wahlpflichtfächer. Dieses Fach können Schüler zu Beginn der zweijährigen Berufsfachschule für Wirtschaft wählen, dann wird es verpflichtend und ist für die Versetzung maßgeblich.

Das erste Schulhalbjahr dient der Vorbereitungszeit. Dann sind die Schüler an einem Tag in der Woche als Mitarbeiter in den Räumlichkeiten der Übungsfirma und durchlaufen in den zwei Jahren alle Abteilungen.

Je nachdem, welcher Klasse sie angehören, sind sie dann Mitarbeiter einer unserer drei ÜFAs: Kingsport, Style Boulevard oder Bike World.

  • Üfa Bike World GmbH
  • Üfa Kingsport
  • Üfa Style Boulevard
Üfa Bike World GmbH

Übungsfirma Bike World GmbH

Die Übungsfirma Bike World GmbH von der Gustav-von-Schmoller Schule in Heilbronn, wurde am 01.02.2012 von der Klasse BFW 1/3 gegründet.

Wesen einer Übungsfirma

In einer Übungsfirma lernen wir betriebliche Abläufe kennen und arbeiten mit anderen Übungsfirmen zusammen. Alle Übungs-firmen sind bei der Zentralstelle des Deutschen Übungsfirmenrings (Züf) angemeldet. Die Züf stellt Informationen zu den Übungsfirmen zur Verfügung und regelt den Schriftverkehr zwischen den Übungsfirmen. Jede Übungsfirma hat ein Bankkonto bei der Züf über welches sämtliche Zahlungsvorgänge getätigt werden. Die Züf übernimmt außerdem die Rolle des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger. Alle Waren- und Zahlungsvorgänge werden dabei aber nur fiktiv durchgeführt.

Patenfirma Fahrrad-Bruckner

Nachdem wir unsere Übungsfirma bei der Züf angemeldet haben, sind wir für auf die Suche nach einer geeigneten Patenfirma aus dem Raum Heilbronn gegangen. Die Firma Fahrrad-Bruckner aus Heilbronn hat sich bereit erklärt uns bei dem Aufbau unserer Übungsfirma zu unterstützen. Die Firma stellt uns für Messen Fahrräder und Zubehör zur Verfügung. Außer-dem durften ein paar Schüler unserer Übungsfirma eine Produktschulung bei Fahrrad Bruckner machen.

Firmenname, Logo, Sortiment

Im ersten Halbjahr haben wir uns verschiedene Namen überlegt und mehrere Logos für die Firma gezeichnet, über die unsere Parallelklassen abgestimmt haben. Die Abstimmung ergab folgendes Logo.

Das Logo wurde von unserer Mitschülerin Diana-Anna Spindler gezeichnet und von einem Grafiker digitalisiert.

Danach haben wir unser Sortiment aus verschiedenen Fahrrädern und Zubehör z.B. einem Lichtset, Helm und einem Rucksack zusammengestellt. In 2er Teams erstellten wir Vorschläge für einen Flyer, in dem wir unser Sortiment vorstellen. Unter den Vorschlägen haben wir dann einen Flyer herausgesucht.

Arbeit in der Übungsfirma

Im zweiten Halbjahr arbeiten die Schüler jetzt wie in einer echten Firma. Sie sind in fünf verschiedenen Abteilungen untergebracht.

Die Abteilung Rechnungswesen prüft unsere Kontoauszüge und verbucht unsere Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge in Navision. Zudem sind sie, falls ein Kunde nicht rechtzeitig bezahlt, für Mahnungen zuständig

Das Personal überweist die Monatsgehälter für die Mitarbeiter, führt eine Pausen- und Fehl-zeitenliste und trägt außerdem die Fehltage der Schüler ein. Zudem muss das Personal Arbeitszeugnisse erstellen und das Bewerberverfahren für neue Mitarbeiter durchführen.

Die Mitarbeiter der Abteilung Personaleinkauf haben dafür zu sorgen, dass Rechnungen der Mitarbeiter überwiesen werden und Kontoauszüge gedruckt werden. Außerdem überprüft der Personaleinkauf die Buchungen. Zudem muss die Abteilung Kataloge von anderen Übungs-firmen anfordern, über deren Angebote informieren und Mitarbeiterbestellungen aufnehmen.

Die Abteilung Warenwirtschaft muss Kundenaufträge (Angebote, Lieferscheine, Rechnungen) bearbeiten. Dazu muss die Warenwirtschaft Messen besuchen, Kunden und Lieferanten in Navision anlegen, Kataloge und Angebote erstellen.

Vier Unterrichtsstunden pro Woche

Der Wahlpflichtbereich „Übungsfirma“ umfasst vier Unterrichtsstunden pro Woche.

Üfa Kingsport

Übungsfirma Kingsport

Die Übungsfirma KingSport GmbH besteht seit 2002. In einer Übungsfirma sind alle Vorgänge real, au­ßer den Geld- und Warenbewegungen.

Übungsfirma Kingsport

Die Übungsfirma KingSport GmbH besteht seit 2002. Die Schü­ler betreiben Handel mit anderen Übungsfirmen, die sich zu einem Übungsfirmenring zusammenge­schlossen haben. Die Schüler arbeiten weitgehend selbstständig in Ab­teilungen an ihren Arbeitsplätzen und sind als Mit­arbeiter für „ihr“ Unternehmen verantwortlich.

Patenfirma Intersport

KingSport konnte die Firma Intersport Deutschland eG als Patenfirma gewinnen. Das Sortiment der KingSport GmbH umfasst daher Sportartikel und orientiert sich vorwiegend an der „jungen“ Kundschaft.

Praxisnahe Arbeit

Durch eine weitgehend reali­tätsnahe Simulation von Geschäftsprozessen in­nerhalb der Übungsfirma können die Schülerinnen und Schüler Theorie und Praxis effizient miteinan­der verbinden und erhalten somit die Möglichkeit, berufliche Handlungskompetenz zu erwerben. Der Unterricht findet in einem Lernbüro statt. Durch die praxisnahe Arbeit werden unsere KingSport – Mitarbeiter für ihre berufliche Zukunft optimal vorbereitet.

Schwerpunkt Warenwirtschaft

Als Mitarbeiter arbeiten die Schüler in den Abteilungen

  • Sekretariat,
  • Personaleinkauf,
  • Personal,
  • Rechnungswesen und
  • Warenwirtschaft.

Eine zentrale Rolle spielt die Abteilung Warenwirtschaft. Hier haben die Mitarbeiter die Aufgabe Kunden von A-Z zu betreuen, aber auch neue Kundschaft durch lukrative Angebote zu gewinnen. Die feste Zuordnung von Kunden zu einem Mitarbeiter ermöglicht es dem Schüler, den vollständigen Verkaufsprozess zu verfolgen.

Vier Unterrichtsstunden pro Woche

Der Wahlpflichtbereich „Übungsfirma“ umfasst vier Unterrichtsstunden pro Woche.

Üfa Style Boulevard
styleboulevard

Übungsfirma Style Boulevard

ist ein simuliertes Unternehmen, das seit 2006 besteht.

Style Boulevard hat insgesamt fünf Abteilungen: Warenwirtschaft, Rechnungswesen, Personaleinkauf, Personal und Sekretariat.


Patenfirma Galeria Kaufhof

Als Patenfirma hat die Style Boulevard GmbH das Unternehmen Galeria Kaufhof GmbH. Alle Waren, die in der Volkswirtschaft der Übungsfirmen gehandelt werden, hat Style Boulevard an die Produktpalette des Kooperationspartners Galeria Kaufhof angelehnt.

So umfasst das Style Boulevard Sortiment hochwertige Markenprodukte aus dem Bereich Schmuck, Uhren und Parfüm.


Reale Geschäftsfälle

Neben dem Vertrieb dieser Produkte befassen sich die Mitarbeiter mit Gehaltsabrechnungen, Marketingmaßnahmen, Organisation von Messebesuchen und vielem mehr. So gelingt es die Mitarbeiter von Style Boulevard an die realen Geschäftsfälle heranzuführen und sie auf diesem Weg optimal auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten.


Vier Unterrichtsstunden pro Woche

Der Wahlpflichtbereich „Übungsfirma“ umfasst vier Unterrichtsstunden pro Woche.


Arbeitsbereiche der Übungsfirmen

Was steht sonst an?

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Es sind noch Plätze frei!
Um die Klassengemeinschaft zu stärken, findet im BKWI und in der BFW zu Beginn des Schuljahres der Sporttag mit gruppendynamischen Spielen statt.